AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weiner Konstruktionen
1 Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen
Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche weiteren Geschäftsbe-
ziehungen zwischen den Parteien. Mit der Bestellung erkennt der Kunde dies
ausdrücklich an.
1.4 Wir verkaufen ausschließlich unter Einbeziehung unserer allgemeinen Geschäfts-
bedingungen. Soweit Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Hinweis auf
seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen, wird diesen Bedin-
gungen, soweit sie von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bereits jetzt
widersprochen.
2 Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragserteilung
durch den Kunden bzw. einer Auftragsbestätigung durch uns. Mit der wider-
spruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als
unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine
Dienstleistung sind alleinig die vom Kunden überlassenen Zeichnungen,
Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie sonstige
schriftlich fixierte Absprachen.
2.3 Die Grundlage jeder Konstruktion sind fertigungsgerecht aufbereitete 3-D Daten-
sätze mit Entformungsschrägen, Teileversprüngen etc. . Die Aufbereitung von
Kundendatensätzen ist kostenpflichtig.
2.4 Vom Kunden veranlasste und gewünschte Änderungen des diesseitigen
Werkes nach Auftragserteilung, berechtigen uns aufgrund des erhöhten Aufwan-
des zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.5 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück oder kündigt er diesen, so sind von
dem Kunden sämtliche bis zum Rücktritts- respektive Kündigungszeitpunkt erfolg-
ten Arbeiten und Aufwendungen zu vergüten.
3 Lieferfristen
3.1 Liefertermine können als Lieferzeitpunkt fix vereinbart werden. Soweit Lieferfristen
vereinbart werden, so beginnen diese Fristen erst, sobald sie schriftlich fixiert wer-
den sowie kumulativ, sobald beide Parteien über die Einzelheiten der Ausführung
des Auftrages abschliessendes Einvernehmen erzielt haben.
4 Gewährleistung
4.1 Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel
aufweisen, so hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Dieses Recht ist un-
verzüglich und schriftlich geltend zu machen, ansonsten verwirkt es.
Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so muß der Kunde zunächst eine angemessene
Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen.
4.2 Angaben von Schwindungen, sind nach Absprache, in schriftlicher Form vom
Kunden festzulegen.
4.3 Für alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher
oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen, gilt:
Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden.
Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion
bzw. Dienstleistung beschränkt.
4.4 Der Kunde hat uns festgestellte Mängel unverzüglich nach Eingang der Lie-
ferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt
werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen am Werk
durchgeführt werden.
4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate
4.7 Für Dienstleistungen anderer Art, übernehmen wir keine Haftung
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung des Werkes, unser Eigentum.
6 Zahlungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist
hinzuzusetzen und gleichfalls vom Kunden zu entrichten
6.2 Maßgeblich für den Verzugsbeginn ist der Eingang der Zahlung respektive der
Gutschrift eines Scheckes, auf dem Konto der Auftragnehmer.
6.3 Gerät der Kunde mit der vollen oder teilweisen Rechnungsbegleichung in Zah-
lungsverzug, so ist die offene Forderung mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
7 Schutzrechte Dritter, Datenschutz
7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter strikter Wahrung sämtlicher dem Auftrag-
nehmer zu Kenntnis gelangender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden.
7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des
Kunden, Schutzrechte Dritter verletzt stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen
Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer frei.
7.3 Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass die im Verlauf der
Auftragsbearbeitung bereitgestellten bzw. erzeugten Daten durch den Auftragnehmer
edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Kunden auf Zugriff,
Aktualisierung oder Löschung dieser Daten besteht nicht.
8 Lieferumfang
8.1 Zum Lieferumfang gehören, wenn nicht anders vereinbart, 2- und 3-D Daten im UG_NX
bzw. einem neutralen (step,iges,parasolid) Format sowie ein Satz Papierzeichnungen.
9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1 Gerichtsstand ist Wipperfürth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen
nicht berührt. Die Parteien werden vielmehr darauf hinwirken, die unwirksame Regelung
einvernehmlich durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers uneingeschränkt einverstanden.