AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiner Konstruktionen

 

1 Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der

       Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen

      Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

1.3 Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche weiteren Geschäftsbe-

       ziehungen zwischen den Parteien. Mit der Bestellung erkennt der Kunde dies

       ausdrücklich an.

 

1.4 Wir verkaufen ausschließlich unter Einbeziehung unserer allgemeinen Geschäfts-

       bedingungen. Soweit Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Hinweis auf

       seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen, wird diesen Bedin-

       gungen, soweit sie von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bereits jetzt

       widersprochen.

 

2 Angebote und Preisstellung

2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragserteilung

       durch den Kunden bzw. einer Auftragsbestätigung durch uns. Mit der wider-

       spruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als

       unter diesen Bedingungen abgeschlossen.

2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine

       Dienstleistung sind alleinig die vom Kunden überlassenen Zeichnungen,

       Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie sonstige

       schriftlich fixierte Absprachen.

2.3 Die Grundlage jeder Konstruktion sind fertigungsgerecht aufbereitete 3-D Daten-

       sätze mit Entformungsschrägen, Teileversprüngen etc. . Die Aufbereitung von

       Kundendatensätzen ist kostenpflichtig.

2.4 Vom Kunden veranlasste und gewünschte Änderungen des diesseitigen

       Werkes nach Auftragserteilung, berechtigen uns aufgrund des erhöhten Aufwan-

       des zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.

2.5 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück oder kündigt er diesen, so sind von

       dem Kunden sämtliche bis zum Rücktritts- respektive Kündigungszeitpunkt erfolg-

       ten Arbeiten und Aufwendungen zu vergüten.

 

3 Lieferfristen

3.1 Liefertermine können als Lieferzeitpunkt fix vereinbart werden. Soweit Lieferfristen

       vereinbart werden, so beginnen diese Fristen erst, sobald sie schriftlich fixiert wer-

       den sowie kumulativ, sobald beide Parteien über die Einzelheiten der Ausführung

       des Auftrages abschliessendes Einvernehmen erzielt haben.

 

4 Gewährleistung

4.1 Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel

       aufweisen, so hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Dieses Recht ist un-

       verzüglich und schriftlich geltend zu machen, ansonsten verwirkt es.

 

       Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so muß der Kunde zunächst eine angemessene

       Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen.

 

4.2 Angaben von Schwindungen, sind nach Absprache, in schriftlicher Form vom

       Kunden festzulegen.

4.3 Für alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher

       oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen, gilt:

       Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden.

       Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

       Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion

       bzw. Dienstleistung beschränkt.

4.4 Der Kunde hat uns festgestellte Mängel unverzüglich nach Eingang der Lie-

       ferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt

       werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen am Werk

       durchgeführt werden.

 

4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate

4.7 Für Dienstleistungen anderer Art, übernehmen wir keine Haftung

 

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung des Werkes, unser Eigentum.

 

6 Zahlungen

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen

       nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist

       hinzuzusetzen und gleichfalls vom Kunden zu entrichten

 

6.2 Maßgeblich für den Verzugsbeginn ist der Eingang der Zahlung respektive der

       Gutschrift eines Scheckes, auf dem Konto der Auftragnehmer.

 

6.3 Gerät der Kunde mit der vollen oder teilweisen Rechnungsbegleichung in Zah-

       lungsverzug, so ist die offene Forderung mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten

       über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

7 Schutzrechte Dritter, Datenschutz

7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter strikter Wahrung sämtlicher dem Auftrag-

       nehmer zu Kenntnis gelangender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden.

7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des

       Kunden, Schutzrechte Dritter verletzt stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen

       Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer frei.

 

7.3 Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass die im Verlauf der

       Auftragsbearbeitung bereitgestellten bzw. erzeugten Daten durch den Auftragnehmer

       edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Kunden auf Zugriff,

       Aktualisierung oder Löschung dieser Daten besteht nicht.

 

8 Lieferumfang

8.1 Zum Lieferumfang gehören, wenn nicht anders vereinbart, 2- und 3-D Daten im UG_NX

       bzw. einem neutralen (step,iges,parasolid) Format sowie ein Satz Papierzeichnungen.

 

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1 Gerichtsstand ist Wipperfürth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

       werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen

       nicht berührt. Die Parteien werden vielmehr darauf hinwirken, die unwirksame Regelung

       einvernehmlich durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.

 

 

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Auftragnehmers uneingeschränkt einverstanden.